Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Steuerform — Software as a Service der Migflow GmbH, Gerliswilstrasse 13d, 6020 Emmenbrücke, Schweiz. Ausschliesslich für Treuhandunternehmen und vergleichbare Unternehmen (B2B).
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der webbasierten Software «Steuerform» durch Kunden von Migflow. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Migflow ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde im Rahmen der Registrierung (Onboarding) die Bestellübersicht mit den für ihn geltenden Leistungen, Mengen und Preisen bestätigt und diese AGB, den Datenschutzhinweis (Anhang 1) sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang 2) durch aktive Bestätigung akzeptiert. Migflow bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail und stellt dem Kunden die akzeptierten Dokumente in der jeweils gültigen Version zur Verfügung.
Alternativ kann der Vertrag durch beidseitige Unterzeichnung eines schriftlichen Angebots von Migflow geschlossen werden. In diesem Fall gelten diese AGB und die Anhänge als Bestandteil des Angebots.
Migflow protokolliert Zeitpunkt, bestätigende Person und Version der akzeptierten Dokumente.
1.3 Vertretungsbefugnis
Die Person, welche die Registrierung vornimmt, bestätigt, dass sie zur Vertretung des Kunden berechtigt ist und den Vertrag in dessen Namen abschliessen darf.
1.4 Vertragsbestandteile und Rangfolge
Bestandteile des Vertrags sind in dieser Rangfolge:
- die vom Kunden bestätigte Bestellübersicht bzw. das unterzeichnete Angebot (individuelle Leistungen, Mengen und Preise)
- der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anhang 2) — in datenschutzrechtlichen Fragen geht er diesen AGB vor
- diese AGB
- der Datenschutzhinweis (Anhang 1)
1.5 Version
Massgebend ist die Version der AGB, die der Kunde bei Vertragsschluss akzeptiert hat. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website von Migflow abrufbar. Änderungen richten sich nach Ziffer 17.
2. Begriffe
- «Kunde»: das Treuhandunternehmen, das mit Migflow den Vertrag abschliesst.
- «Mandant» oder «Endnutzer»: eine Person, deren Steuerfall der Kunde mit Steuerform bearbeitet und die die Software im Auftrag des Kunden allenfalls selbst verwendet.
- «Fall»: ein in Steuerform angelegter Steuerfall, d.h. ein Mandant für eine Steuerperiode.
- «Submission»: ein abrechnungsrelevanter Vorgang innerhalb eines Falls. Als Submission zählt jeweils ein Kampagnenversand (E-Mail/PDF), die Erstellung einer Checkliste oder die Einreichung eines Dossiers. Mehrere Vorgänge innerhalb desselben Falls zählen einzeln.
- «Teammitglied»: ein Benutzerkonto des Kunden mit Zugriff auf Steuerform.
- «Bestellübersicht»: die beim Onboarding bestätigte oder im Angebot festgehaltene Zusammenstellung der gebuchten Leistungen, Mengen und Preise.
- «Vertragsperiode»: die jeweils laufende Mindestlaufzeit oder Verlängerungsperiode gemäss Ziffer 16.
3. Vertragsgegenstand
Migflow stellt dem Kunden die webbasierte Software «Steuerform» zur Verfügung.
Steuerform dient der digitalen Unterstützung von Treuhandunternehmen bei der Bearbeitung von Steuerfällen ihrer Mandanten, insbesondere bei der Erfassung, Strukturierung und Vorbereitung von Steuerunterlagen sowie bei der Erstellung von Beleg- und Steuerchecklisten.
Steuerform ist ein technisches Hilfsmittel und ersetzt keine fachliche, steuerliche oder rechtliche Prüfung durch den Kunden.
4. Zielgruppe und Nutzung
Steuerform richtet sich ausschliesslich an Treuhandunternehmen und vergleichbare Unternehmen (B2B). Eine Nutzung durch Konsumenten ist ausgeschlossen.
Mandanten des Kunden können die Software als Endnutzer verwenden, sofern diese Nutzung im Auftrag und unter Verantwortung des Kunden erfolgt. Zwischen Migflow und den Mandanten besteht kein Vertragsverhältnis.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für:
- die fachliche Prüfung der Ergebnisse
- die Vollständigkeit und Richtigkeit der Steuererklärungen
- die Kommunikation mit Behörden und Mandanten
- die Einreichung bei den zuständigen Steuerbehörden
5. Leistungsumfang
Migflow erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Bereitstellung der Software über das Internet (Software as a Service)
- technische Verarbeitung hochgeladener sowie über den Scan-Eingang per E-Mail übermittelter Dokumente
- KI-gestützte Analyse- und Strukturierungshilfen
- Erstellung von Beleg- und Steuerchecklisten
- Hosting auf Servern in der Schweiz, Datensicherung und Verschlüsselung der Übertragung
- Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Plattform
- technischer Support per E-Mail und Telefon gemäss Bestellübersicht
Der konkrete Leistungsumfang, gebuchte Add-ons und Mengen ergeben sich aus der Bestellübersicht. Ein bestimmter steuerlicher, finanzieller oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
6. Nutzungsrecht und geistiges Eigentum
6.1 Rechte an der Software
Sämtliche Rechte an Steuerform, einschliesslich Software, Quellcode, Datenmodelle, Dokumentation, Marken und Weiterentwicklungen, verbleiben bei Migflow. Der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte an der Software.
6.2 Nutzungsrecht
Migflow räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Steuerform im Rahmen dieses Vertrags für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Die Nutzung durch Mandanten gemäss Ziffer 4 ist davon umfasst.
Nicht gestattet sind insbesondere die Weitervermietung oder Weitergabe der Software an Dritte, das Umgehen technischer Schutzmassnahmen, Reverse Engineering sowie die Nutzung der Software zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts.
6.3 Rechte an Kundendaten und Ergebnissen
Alle vom Kunden oder seinen Mandanten eingebrachten Daten und Dokumente sowie die daraus mit der Software erzeugten Ergebnisse (Checklisten, Strukturierungen, Auswertungen) stehen dem Kunden zu. Migflow erhält daran nur die Rechte, die zur Erbringung der Leistungen und für die in Ziffer 13 beschriebene Nutzung erforderlich sind.
6.4 Feedback
Verbesserungsvorschläge, Ideen und Rückmeldungen des Kunden zur Software darf Migflow ohne Vergütung und ohne Einschränkung nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder Personendaten des Kunden offengelegt werden.
7. Gewährleistung und Mängel
Migflow gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen dem beschriebenen Zweck entspricht und im Normalbetrieb grundsätzlich funktionsfähig ist.
Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich oder per E-Mail. Bei berechtigten Mängeln hat Migflow das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Kunde eine angemessene Reduktion der Vergütung verlangen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Keine Gewährleistung besteht für Störungen, die auf Ursachen ausserhalb des Einflussbereichs von Migflow zurückzuführen sind (z.B. Drittanbieter, Internetverbindung, Fehlbedienung, kundenseitige Systeme).
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- ausschliesslich rechtmässig erlangte Daten zu bearbeiten
- korrekte und vollständige Informationen bereitzustellen
- alle durch die Software generierten Ergebnisse, Analysen, Kategorisierungen und Beleglisten vollständig und eigenverantwortlich zu prüfen
- sich nicht ausschliesslich auf KI-gestützte Analysen zu verlassen
- die fachliche Verantwortung für alle Steuererklärungen zu übernehmen
- seine Mandanten über die Nutzung von Steuerform und die damit verbundene Datenbearbeitung, einschliesslich der Nutzung gemäss Ziffer 13, zu informieren und, soweit erforderlich, deren Einwilligung einzuholen
- Zugangsdaten sicher zu verwahren und nur autorisierten Personen zugänglich zu machen
- die für den Scan-Eingang freigegebenen Absenderadressen aktuell zu halten und nur eigene Drucker und Mitarbeitende freizugeben
- für alle Benutzerkonten innerhalb von sieben (7) Tagen nach Kontoeröffnung die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu aktivieren; 2FA ist obligatorisch
- gesetzliche Aufbewahrungspflichten eigenverantwortlich einzuhalten
9. KI-gestützte Funktionen
9.1 Kein Ersatz für die Fachprüfung
Die KI-gestützten Analyse-, Kategorisierungs- und Strukturierungsfunktionen der Software dienen ausschliesslich als Hilfsmittel. KI-Systeme können Fehler machen, falsche Kategorisierungen vornehmen oder unvollständige Ergebnisse liefern. Die Ergebnisse ersetzen in keinem Fall die fachliche, steuerrechtliche und inhaltliche Prüfung durch den Kunden.
9.2 Kontrollpflicht
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche durch die Software generierten Ergebnisse vor deren Verwendung zu kontrollieren, insbesondere die Kategorisierung von Belegen, die Strukturierung von Daten, vorgeschlagene Zuordnungen, generierte Checklisten und aus Dokumenten extrahierte Informationen.
9.3 Keine Garantie für Richtigkeit
Migflow übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder steuerrechtliche Korrektheit der KI-gestützten Analysen und Ergebnisse.
9.4 Haftungsausschluss
Migflow haftet nicht für Schäden, die durch die ungeprüfte Übernahme KI-generierter Ergebnisse, durch fehlerhafte Kategorisierungen oder Analysen oder durch eine unterlassene Kontrolle durch den Kunden entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Migflow vorliegt.
10. Preise und Zahlungskonditionen
10.1 Grundsatz
Die für den Kunden geltenden Preise, Mengen und Add-ons ergeben sich aus der Bestellübersicht bzw. dem Angebot. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer.
10.2 Preisbestandteile
Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen, soweit diese in der Bestellübersicht enthalten sind:
- Einmalige Einrichtungsgebühr (Setup): einmalig bei Vertragsschluss; enthält die in der Bestellübersicht genannte Anzahl Vorjahresimporte, weitere Importe werden pro Import verrechnet.
- Jährliche Basislizenz: umfasst Hosting in der Schweiz, technischen Support, regelmässige Updates, Datensicherung und Verschlüsselung. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Fallmenge pro Jahr; bei Überschreiten der Volumenstufe wird die Basislizenz ab der folgenden Vertragsperiode angepasst.
- Submissions: Verrechnung pro Submission gemäss der in der Bestellübersicht ausgewiesenen Volumenstaffel; die Staffelstufe bestimmt sich nach der Gesamtzahl der Submissions im Vertragsjahr.
- Mindestmenge: die vereinbarte Mindestmenge an Submissions pro Vertragsjahr wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt; nicht genutzte Submissions verfallen am Ende des Vertragsjahres und werden nicht zurückerstattet.
- KI-Zuschlag: pro Fall, in dem KI-gestützte Funktionen genutzt werden, zusätzlich zu den Submissions; der Betrag gemäss Bestellübersicht gilt als Einführungspreis für die erste Vertragsperiode. Migflow evaluiert die tatsächlich angefallenen KI-Kosten auf Ende des Kalenderjahres und kann den Zuschlag für die folgende Vertragsperiode nach Ziffer 17.2 anpassen.
- Teammitglieder: die in der Bestellübersicht genannte Anzahl ist in der Basislizenz enthalten; weitere Teammitglieder werden pro Person und Monat verrechnet. Die maximale Anzahl ergibt sich aus der Bestellübersicht.
- Add-ons (z.B. eigene E-Mail-Absenderadresse): jährlich gemäss Bestellübersicht.
- Archivierungsgebühr: ab dem zweiten Vertragsjahr pro archiviertem Fall aus vergangenen Steuerperioden und Jahr, gemäss Volumenstaffel in der Bestellübersicht.
10.3 Rechnungsstellung
Im Voraus bei Vertragsschluss und danach jeweils zu Beginn jeder Vertragsperiode werden in Rechnung gestellt: Einrichtungsgebühr (nur einmalig), Basislizenz, Add-ons, kostenpflichtige Teammitglieder und die Mindestmenge an Submissions.
Quartalsweise nach tatsächlichem Verbrauch werden in Rechnung gestellt: Submissions über die Mindestmenge hinaus, der KI-Zuschlag, zusätzliche Importe sowie die Archivierungsgebühr. Abrechnungszeiträume sind die Kalenderquartale; die Rechnung wird nach Quartalsende erstellt.
10.4 Zahlungsfrist und Verzug
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Migflow nach Mahnung mit Nachfrist berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung von Verzugszinsen und Mahngebühren.
11. Verfügbarkeit
Migflow bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software. Wartungsarbeiten, Updates oder technische Störungen können vorübergehend zu Einschränkungen führen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt und wenn möglich ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Für die Bearbeitung der Personendaten von Mandanten im Rahmen der bestimmungsgemässen Nutzung von Steuerform ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und Migflow Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten regeln:
- der Datenschutzhinweis Steuerform (Anhang 1)
- der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) (Anhang 2)
Diese Anhänge sind integraler Bestandteil des Vertrags. Für die in Ziffer 13 beschriebene Nutzung von Daten zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ist Migflow selbst Verantwortlicher.
13. Nutzung von Daten zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
13.1 Anonymisierte und aggregierte Daten
Migflow ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten ohne Personenbezug (z.B. Nutzungsstatistiken, Fehlerquoten, Kategorisierungsgenauigkeit, Belegtypen) zeitlich unbeschränkt für Betrieb, Analyse und Weiterentwicklung der Software zu nutzen.
13.2 Pseudonymisierte Daten zur Qualitätssicherung
Der Kunde ermächtigt Migflow, im Rahmen der Auftragsverarbeitung bearbeitete Daten und Dokumente in pseudonymisierter Form zur Qualitätssicherung zu verwenden, insbesondere zur Analyse und Behebung von Fehlern, zum Testen neuer und bestehender Funktionen sowie zur Verbesserung der Erkennungs-, Extraktions- und Kategorisierungsfunktionen. Dabei gilt:
- Direkt identifizierende Merkmale (insbesondere Name, Adresse, AHV-Nummer, Geburtsdatum, Kontaktdaten) werden vor der Verwendung entfernt oder durch Kennungen ersetzt; die Zuordnungsinformation wird getrennt und mit beschränktem Zugriff aufbewahrt.
- Die Nutzung erfolgt ausschliesslich durch Migflow-intern zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen und in der in Anhang 1 beschriebenen Infrastruktur.
- Eine Weitergabe an Dritte sowie eine Verwendung zum Training von Modellen externer KI-Anbieter ist ausgeschlossen.
- Die verwendeten Daten werden nach Abschluss der jeweiligen Analyse, spätestens 90 Tage nach Beginn der Verwendung, gelöscht oder unwiderruflich anonymisiert.
- Die technischen und organisatorischen Massnahmen gemäss Anhang 2 gelten uneingeschränkt.
13.3 Information und Widerspruch
Der Kunde stellt sicher, dass seine Mandanten über die Nutzung gemäss Ziffer 13.2 informiert sind. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widersprechen oder sie in den Kontoeinstellungen deaktivieren. Migflow stellt die Nutzung in diesem Fall innert 30 Tagen ein; bereits anonymisierte Daten sind davon nicht betroffen.
13.4 Weitergehende Nutzung
Eine über Ziffer 13.1 und 13.2 hinausgehende Nutzung, insbesondere das Training eigener KI-Modelle mit nicht anonymisierten Daten, bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden.
14. Datensicherheit und Cyberrisiken
Migflow trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der bearbeiteten Daten gemäss Stand der Technik. Ein absoluter Schutz vor Cyberangriffen, Hacking, Schadsoftware oder vergleichbaren Sicherheitsvorfällen kann nicht garantiert werden. Migflow haftet für Sicherheitsvorfälle nur, sofern diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Migflow verursacht wurden.
Die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) ist für alle Benutzerkonten des Kunden obligatorisch (Ziffer 8). Bei Nichtaktivierung innert sieben (7) Tagen nach Kontoeröffnung ist Migflow berechtigt, den Zugang zur Software einzuschränken, bis 2FA aktiviert wurde.
15. Haftung
15.1 Grundsatz
Migflow haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15.2 Haftungsausschlüsse
Migflow haftet insbesondere nicht für:
- entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden
- Schäden aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden oder seiner Mandanten
- Schäden aufgrund unterlassener fachlicher Prüfung durch den Kunden
- Schäden durch fehlerhafte oder unvollständige KI-Analysen, sofern der Kunde seine Kontrollpflicht nicht wahrgenommen hat, sowie Folgeschäden aus der ungeprüften Übernahme KI-generierter Ergebnisse
- Schäden infolge Cyberangriffen Dritter oder Sicherheitsvorfällen, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Migflow
- Schäden durch kompromittierte Zugangsdaten, Geräte oder IT-Infrastruktur des Kunden (z.B. gehackte Passwörter, Malware, Phishing, unsichere Netzwerke)
- Schäden bei Mandanten des Kunden, soweit gesetzlich zulässig
15.3 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von Migflow ist, soweit gesetzlich zulässig, pro Vertragsjahr auf den vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Betrag begrenzt.
16. Vertragsdauer, Kündigung und Vertragsende
16.1 Laufzeit
Der Vertrag tritt mit der Annahme gemäss Ziffer 1.2 in Kraft. Sofern in der Bestellübersicht nichts anderes vereinbart ist, gilt:
- Mindestlaufzeit: 12 Monate ab Vertragsbeginn
- automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate
- Kündigungsfrist: 3 Monate auf Ende der jeweiligen Laufzeit
Die Kündigung bedarf der Schriftform; E-Mail genügt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
16.2 Datenexport während der Laufzeit
Der Kunde kann seine Daten und Dokumente jederzeit während der Vertragslaufzeit über die in der Software vorgesehenen Exportfunktionen in einem gängigen Format (z.B. PDF, CSV) exportieren.
16.3 Vertragsende
Nach Vertragsende stehen dem Kunden die Exportfunktionen während 30 Tagen weiterhin zur Verfügung. Danach werden die Daten gemäss Anhang 2 gelöscht oder auf Weisung des Kunden zurückgegeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten vor Ablauf dieser Frist sicherzustellen.
17. Änderungen
17.1 Produktänderungen
Migflow ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln oder anzupassen, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
17.2 Preisanpassungen
Migflow ist berechtigt, die Vergütung einmal jährlich anzupassen, sofern dies sachlich begründet ist (z.B. Inflation, Kostensteigerungen bei Drittanbietern, Funktionsausbau oder veränderte Marktbedingungen).
Eine Preisanpassung wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mindestens vier (4) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode mitgeteilt, d.h. mindestens einen Monat vor Beginn der Kündigungsfrist. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb der regulären Kündigungsfrist kündigen, falls er die Preisanpassung nicht akzeptiert. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt die Preisanpassung als akzeptiert und tritt mit Beginn der nächsten Vertragsperiode in Kraft.
17.3 Änderungen der AGB und Anhänge
Migflow kann diese AGB, den Datenschutzhinweis und den AVV anpassen, insbesondere bei rechtlichen Änderungen, neuen Funktionen oder geänderten Unterauftragsverarbeitern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder in der Software mitgeteilt. Verschlechtern die Änderungen die Rechtsstellung des Kunden wesentlich, kann er innert 30 Tagen nach Mitteilung den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
17.4 Individuelle Vertragsänderungen
Individuelle Änderungen der Bestellübersicht (z.B. zusätzliche Teammitglieder, Add-ons, Mengen) können in der Software oder per E-Mail vereinbart werden und werden von Migflow bestätigt.
18. Vertraulichkeit und Referenz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
Migflow darf den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenzkunden nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich oder per E-Mail widerspricht.
19. Schlussbestimmungen
- Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist der Sitz von Migflow.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Dieser Vertrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand.
- Wo dieser Vertrag Schriftform verlangt, genügt die elektronische Form (E-Mail, Bestätigung in der Software), sofern nichts anderes bestimmt ist.
19.1 Übertragung des Vertrags
Der Kunde darf den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus nur mit vorgängiger Zustimmung von Migflow in Textform auf Dritte übertragen.
Migflow ist berechtigt, den Vertrag einschliesslich aller Anhänge, der Bestellübersicht und der erteilten Ermächtigungen ohne Zustimmung des Kunden als Ganzes zu übertragen auf:
- eine Gesellschaft, in die das Geschäft «Steuerform» ausgegliedert wird, insbesondere eine neu gegründete Gesellschaft, welche Steuerform künftig betreibt
- eine mit Migflow verbundene Gesellschaft (Konzerngesellschaft)
- einen Rechtsnachfolger im Rahmen einer Umstrukturierung, Fusion, Spaltung oder Vermögensübertragung
- einen Erwerber des Geschäftsbereichs Steuerform oder wesentlicher Teile davon
Der Erwerber tritt mit Wirkung für die Zukunft in sämtliche Rechte und Pflichten von Migflow aus diesem Vertrag ein und übernimmt insbesondere die Verpflichtungen aus Datenschutz, Vertraulichkeit und Datensicherheit unverändert. Migflow informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit der Übertragung in Textform. Die Kundendaten werden dabei nicht an Dritte weitergegeben, sondern verbleiben in derselben Infrastruktur unter der Verantwortung des Erwerbers. Das Kündigungsrecht des Kunden gemäss Ziffer 16 bleibt unberührt; ein ausserordentliches Kündigungsrecht entsteht durch die Übertragung nicht, sofern die vertraglichen Bedingungen unverändert bleiben.
20. Anhänge (Bestandteil des Vertrags)
- Anhang 1: Datenschutzhinweis Steuerform
- Anhang 2: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Steuerform
Migflow GmbH — AGB Steuerform — Version 2.0 — September 2026